Entschädigung von Lernenden im Grund- und Strassenbau: Lohnempfehlungen und Berechnung
Empfehlungen von Lohn für Lernende im Strassen- und Grundbau
Wie werden Lernende im Grund- und Strassenbau entschädigt Infra Suisse gibt Orientierung mit Empfehlungen für die Löhne von Strassenbauer/innen EFZ, Strassenbaupraktiker/innen EBA, Grundbauer/innen EFZ und Grundbaupraktiker/innen EBA. Diese orientieren sich am Landesmantelvertrag und dessen Lohnklassen.
Entschädigung von Lernenden im Grund und Strassenbau
Grundsatz
Im Bauhauptgewerbe bestehen keine gesetzlich festgelegten oder allgemeinverbindlich erklärten Mindestlöhne für Lernende. Infra Suisse veröffentlicht deshalb Empfehlungen für die Entschädigung von Lernenden in den Berufen Strassenbauer/in EFZ, Grundbauer/in EFZ, Strassenbaupraktiker/in EBA und Grundbaupraktiker/in EBA. Diese dienen Bauunternehmen als Orientierung bei der Festlegung fairer Löhne während der Ausbildung.
Grundlohn und Prämie
Die empfohlene Entschädigung setzt sich aus einem Grundlohn und einer möglichen leistungsabhängigen Prämie zusammen. Der Grundlohn basiert auf dem Mindestlohn gemäss gültigem Landesmantelvertrag (LMV). Die Prämie kann anhand von Bildungsbericht, Lerndokumentation sowie Leistungen in Fachkursen und überbetrieblichen Kursen festgelegt werden.
Lohnempfehlung nach Ausbildung, Alter und Lehrjahr
Die Höhe der empfohlenen Entschädigung richtet sich nach Ausbildungsweg, Alter beim Eintritt und Lehrjahr. Für EFZ- und EBA-Ausbildungen gelten unterschiedliche Ansätze. Auch Zweit- oder Zusatzausbildungen sowie EFZ-Ausbildungen nach einer EBA-Grundbildung werden separat berücksichtigt, damit Unternehmen passende Lohnmodelle anwenden können.
Nachholbildung nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung
Für Lernenden nach Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) publiziert Infra Suisse keine Lohnempfehlung. Als Berechnungshilfe stellt
Berechnungshilfe
Als Unterstützung stellt der Verband eine Excel-Datei zur Verfügung, mit der sich die entsprechenden Löhne berechnen lassen. Unternehmen können damit die Entschädigung nachvollziehbar planen und intern einheitlich anwenden.