Kooperationsmodelle in der Schweizer Bauwirtschaft

Projektallianzen schaffen die Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Gemeinsame Verantwortung, Transparenz und Vertrauen führen zu besseren Lösungen und erfolgreichen Projekten. Leonardo Garaguso, Infra Suisse, Leiter Markt & Technik

Projektallianzen am Bau – so sieht zukünftige Zusammenarbeit aus

 

Projektallianzen setzen auf Zusammenarbeit statt Konfrontation und schaffen neue Wege in der Bauabwicklung. Haftungsfragen und Vergütungsmodelle spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie bestimmen, wie Risiken verteilt und Anreize für Leistungen gesetzt werden. Gleichzeitig fördern sie Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und Kultur. Dadurch können Konflikte reduziert, Prozesse effizienter gestaltet und Projektergebnisse spürbar verbessert werden.

Zielführende Kooperation dank Projektallianz

Das frühzeitige Zusammenspiel aller am Bau beteiligten Stakeholder entlang der gesamten Wertschöpfungskette fördert Transparenz, klärt potenzielle Unklarheiten bereits in einer frühen Projektphase und schafft die Grundlage für eine effiziente und partnerschaftliche Bauabwicklung.

International haben sich in den vergangenen Jahren verschiedene kooperative Projektabwicklungsmodelle etabliert. Dazu zählen insbesondere Project Alliancing (Australien und Neuseeland), Integrated Project Delivery (IPD) (USA und Kanada), Partnering-Modelle (Grossbritannien) sowie Early Contractor Involvement (ECI), bei denen ausführende Unternehmen bereits frühzeitig in die Planung eingebunden werden. Diese Ansätze verfolgen das gemeinsame Ziel, die Zusammenarbeit der Projektbeteiligten zu stärken, Risiken partnerschaftlich zu managen und die Projektziele gemeinsam zu erreichen.

In der Schweiz gewinnt dieser Ansatz zunehmend an Bedeutung und findet im SIA-Merkblatt 2065 „Planen und Bauen in Projektallianzen’’ eine auf die schweizerischen Rahmenbedingungen abgestimmte Ausprägung.

Das Merkblatt beschreibt ein kooperatives Modell der Projektabwicklung, das sich deutlich von klassischen Bauverträgen unterscheidet.

Im Mittelpunkt steht die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten mit dem Ziel, Bauprojekte effizienter, innovativer und konfliktärmer umzusetzen. Dabei werden sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen so gestaltet, dass sie Kooperation fördern und gleichzeitig die notwendige Rechtssicherheit gewährleisten.

Konstruktive Zusammenarbeit

Ein weiterer wesentlicher Aspekt betrifft die wirtschaftliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Zusatzvergütungen werden nicht als unzulässige Begünstigungen verstanden, sondern als legitime Entschädigung für Mehrleistungen. Voraussetzung ist, dass diesen Zahlungen konkrete Vorteile gegenüberstehen, etwa eine höhere Qualität, eine längere Lebensdauer der Bauwerke oder effizientere Lösungen. Der Bauherr erhält somit einen realen Mehrwert, der die zusätzlichen Kosten rechtfertigt.

Ein entscheidender Vorteil dieses Modells liegt in der Beseitigung klassischer Fehlanreize. In traditionellen Vertragsstrukturen besteht oft kein Anreiz, Einsparpotenziale offenzulegen, da diese zu Lasten des Unternehmers gehen können.

In der Projektallianz hingegen profitieren alle Beteiligten von Effizienzgewinnen. Dies fördert Transparenz, Innovationsbereitschaft und eine gemeinsame Optimierung des Projekts. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Projektallianzen einen integrativen Ansatz verfolgen, der rechtliche Klarheit mit wirtschaftlichen Anreizen verbindet. Durch die Kombination von klar geregelter Haftung und leistungsorientierter Vergütung entsteht ein Umfeld, das Kooperation stärkt und gleichzeitig die Grundlage für qualitativ hochwertige und wirtschaftlich nachhaltige Projektergebnisse schafft.

Klar definierte Regelungen

Ein zentrales Element von Projektallianzen ist der häufig vereinbarte gegenseitige Verzicht auf Haftungsansprüche. Dieser Ansatz soll verhindern, dass sich die Projektbeteiligten in Konfliktsituationen gegenseitig beschuldigen und stattdessen eine gemeinsame Lösungsorientierung fördern. Allerdings ist ein solcher Haftungsausschluss nicht uneingeschränkt möglich. Gesetzliche Vorgaben setzen klare Grenzen, insbesondere bei vorsätzlichem Verhalten, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Personen. In diesen Fällen bleibt die Haftung zwingend bestehen, um grundlegende Schutzinteressen zu wahren.

Eine besondere Herausforderung ergibt sich im Zusammenhang mit Subunternehmern, die häufig einen wesentlichen Teil der Bauleistungen erbringen. Da diese nicht direkt in die Allianzstruktur eingebunden sind, muss vertraglich sichergestellt werden, dass sie sich nicht auf interne Haftungsregelungen berufen können, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Schäden nicht durchgesetzt werden können oder Versicherungslücken entstehen. In solchen Fällen darf ein Haftungsausschluss innerhalb der Allianz nicht greifen.

Neben der Haftungsthematik behandelt das Merkblatt auch die Frage, wie Zusatzvergütungen rechtlich einzuordnen sind. Dabei wird klargestellt, dass leistungsabhängige Vergütungen keine unzulässigen Subventionen darstellen, sondern als Gegenleistung für zusätzliche oder qualitativ bessere Leistungen zu verstehen sind. Dies stellt einen wesentlichen Unterschied zu traditionellen Vertragsmodellen dar und schafft gezielte Anreize für Innovation und Effizienz.

Insgesamt zeigt sich, dass Projektallianzen darauf abzielen, rechtliche Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Anreizsysteme so miteinander zu verbinden, dass eine nachhaltige und partnerschaftliche Projektabwicklung ermöglicht wird.

Die im Merkblatt beschriebenen Regelungen verdeutlichen zentrale Spannungsfelder der Projektallianz. Einerseits soll durch Haftungserleichterungen die Zusammenarbeit gestärkt werden, andererseits müssen klare rechtliche Grenzen eingehalten werden, um Verantwortlichkeiten und Schutzinteressen zu sichern. Gleichzeitig wird durch gezielte Vergütungsmechanismen ein Anreizsystem geschaffen, das über die reine Vertragserfüllung hinausgeht.

Im Bereich der Haftung wird deutlich, dass der in Projektallianzen häufig vorgesehene gegenseitige Haftungsausschluss nicht grenzenlos gilt. Bestimmte Formen von Fehlverhalten können nicht vertraglich ausgeklammert werden. Dazu zählen insbesondere vorsätzliches Handeln, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Personen. Diese Einschränkungen sind zwingend und stellen sicher, dass schwerwiegende Pflichtverletzungen nicht folgenlos bleiben.

Besonders relevant ist die Einbindung von Subunternehmern. Da diese oft eigenständig Leistungen erbringen, besteht das Risiko, dass sie indirekt von internen Haftungsregelungen profitieren könnten. Um dies zu verhindern, müssen entsprechende vertragliche Bestimmungen sicherstellen, dass Subunternehmer sich nicht auf solche Regelungen berufen können. Fehlt eine solche Absicherung oder bestehen Lücken im Versicherungsschutz, bleibt die Haftung der Allianzpartner bestehen. Dies dient dazu, eine lückenlose Verantwortlichkeit im Projekt sicherzustellen.