Stellungnahme zur Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle TVA

Hauptforderung zur zeitlichen Abstimmung

Der Fachverband Infra lehnt die Vorlage zum aktuellen Zeitpunkt ab. Da das Umweltschutzgesetz (USG) die gesetzliche Basis für die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) bildet, fordert der Verband, die Totalrevision erst nach Abschluss der laufenden USG-Revision in Kraft zu setzen.

 

Umgang mit Ausbauasphalt (PAK-Grenzwerte)

Der Verband wehrt sich vehement dagegen, Ausbauasphalt pauschal als Abfall einzustufen. Die geplante Reduktion der Grenzwerts wird als willkürlich und praxisfern eingestuft.

Gegen das Vermischungsverbot beim Belagsfräsen

Das vorgeschlagene Vermischungsverbot wird kritisiert, da es einen schichtweisen Ausbau von Strassenbelägen erzwingen würde. Dies würde zu massiven Verkehrsbehinderungen, längeren Bauzeiten und mehr Emissionen führen. Eine Vor-Ort-Homogenisierung muss weiterhin möglich sein.

 

Wirtschaftlichkeit und Harmonisierung

Der Verband verlangt, dass alle Massnahmen stets auf ihre technische Machbarkeit und wirtschaftliche Tragbarkeit geprüft werden. Zudem wird gefordert, dass kantonale Sonderregelungen unterbunden werden, um Marktverzerrungen und einen „Abfalltourismus“ zwischen den Kantonen zu verhindern.

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Geschäftsführer

a.dinkelmann@infra-suisse.ch