Öffentliche Vergaben in der Schweiz – Verfahren, Regeln und Grundlagen
Öffentliche Vergaben: Mehr als nur der günstigste Preis
Öffentliche Vergaben in der Schweiz werden zunehmend nach dem Prinzip des besten Angebots statt des tiefsten Preises beurteilt. Das Beschaffungsrecht ermöglicht die Berücksichtigung von Qualität, Nachhaltigkeit und sozialen Aspekten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Dieser Wandel soll einen fairen Wettbewerb fördern und den langfristigen Nutzen öffentlicher Investitionen stärken.
Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen BöB
Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen bildet den zentralen Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und legt fest, wie öffentliche Mittel wirtschaftlich, transparent und verantwortungsvoll eingesetzt werden sollen. Ein zentrales Leitmotiv ist der nachhaltige Mitteleinsatz, der ausdrücklich als wirtschaftlich, ökologisch und sozial verstanden wird. Damit wird Nachhaltigkeit nicht als Zusatzkriterium, sondern als grundlegendes Prinzip der Beschaffung verankert.
Das Gesetz verpflichtet Auftraggeberinnen, nur Anbieter zu berücksichtigen, die wesentliche soziale und ökologische Mindeststandards einhalten. Dazu gehören verbindliche Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, die Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie die Gleichstellung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit.
Das Dokument hält fest, dass ein Auftrag nur vergeben werden darf, wenn diese Anforderungen erfüllt sind. Ebenso müssen die geltenden Umweltvorschriften eingehalten werden, was die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit stärkt. Diese Vorgaben gelten auch für Subunternehmer, deren Einhaltung kontrolliert werden kann und muss.
Die Verfahrensgrundsätze verlangen Transparenz, Objektivität und Gleichbehandlung. Sie schaffen die Grundlage dafür, dass qualitative Kriterien – insbesondere nachhaltigkeitsbezogene – sachgerecht berücksichtigt werden können. Nachhaltigkeit wirkt damit sowohl in der Eignungsprüfung als auch in der Zuschlagsphase.
Zuschlagskriterien
Besonders relevant ist der Hinweis auf Art. 29, der die Zuschlagskriterien regelt und ausdrücklich ermöglicht, neben Preis und Qualität auch ökologische und soziale Aspekte zu berücksichtigen. Damit wird der Wettbewerb um öffentliche Aufträge breiter und verantwortungsorientierter ausgestaltet. Nachhaltigkeit wird nicht als freiwillige Ergänzung verstanden, sondern als zentrales Element der Bewertung. Dies entspricht dem gesetzlich verankerten Ziel, öffentliche Mittel wirtschaftlich sowie ökologisch und sozial nachhaltig einzusetzen.
Die Bedeutung nachhaltiger Zuschlagskriterien wird durch weitere Bestimmungen des Gesetzes gestützt. Anbieter und Subunternehmer müssen verbindliche Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und Lohngleichheit einhalten sowie die geltenden Umweltvorschriften erfüllen. Duch Kontrollen auf allen Ebenen wird sichergestellt, dass soziale und ökologische Mindeststandards entlang der gesamten Leistungserbringung gewährleistet sind.
Auch die Verfahrensgrundsätze tragen zur Stärkung nachhaltiger Kriterien bei. Die Auftraggeberinnen müssen transparent, objektiv und unparteiisch vorgehen und Massnahmen gegen Interessenkonflikte und unzulässige Wettbewerbsabreden treffen. Dies schafft die Grundlage dafür, dass qualitative Kriterien wie Ressourcenschonung, ökologische Effizienz oder soziale Verantwortung sachgerecht gewichtet werden können. Kurzfristige Preisvorteile sollen nicht über langfristige nachhaltige Qualität gestellt werden.
Das Gesetz stärkt zudem die Nachvollziehbarkeit der Vergabeentscheidungen durch klare Anforderungen an Dokumentation und Kontrolle. Dies erhöht die Transparenz und stellt sicher, dass Nachhaltigkeitsaspekte nicht nur formal erwähnt, sondern tatsächlich berücksichtigt werden.
Insgesamt schafft das Gesetz einen modernen, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Beschaffungsrahmen. Es verbindet wirtschaftliche Effizienz mit sozialer Verantwortung und ökologischer Sorgfalt und macht Nachhaltigkeit zu einem verbindlichen Bestandteil der öffentlichen Auftragsvergabe.
Vergabe als Traktandum bei Gesprächen mit öffentlicher Hand
Infra Suisse bringt das Thema der Vergabe von Bauaufträgen regelmässig in den Dialog mit den SBB, dem ASTRA sowie den kantonalen Tiefbauämtern ein. Gestützt auf das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) steht dabei insbesondere die Entwicklung und Anwendung von Zuschlagskriterien im Fokus. Ziel dieser Gespräche ist es, frühzeitig Einblick in die strategische Ausrichtung der öffentlichen Auftraggeber zu erhalten, Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung zu identifizieren und gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten.
Durch die seit der Revision weitgehend harmonisierten rechtlichen Grundlagen von BöB und IVöB besteht heute eine einheitlichere Basis für Beschaffungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Dennoch zeigen sich in der Praxis weiterhin Unterschiede, insbesondere bei verfahrensbezogenen Feinheiten und der konkreten Gewichtung von Zuschlagskriterien. Genau hier setzt Infra Suisse mit ihrer Scharnierfunktion an: Als verbindendes Element zwischen Vergabestellen und Auftragnehmern nimmt der Verband eine aktive Vermittlungsrolle ein und bringt die Perspektiven beider Seiten in den Dialog ein.
Ein zentrales Anliegen ist es, die Rückmeldungen der öffentlichen Hand – insbesondere im Hinblick auf die verstärkte Berücksichtigung qualitativer und nachhaltiger Zuschlagskriterien – in die Branche zu tragen und dort breit abzustützen. Dies umfasst etwa Kriterien wie Lebenszykluskosten, ökologische Aspekte oder innovative Bauverfahren, die über den reinen Angebotspreis hinausgehen. Infra Suisse engagiert sich dafür, das Verständnis und die Akzeptanz solcher Ansätze bei ihren Mitgliedern zu fördern und allfällige Vorbehalte konstruktiv aufzugreifen.
Auf diese Weise trägt der Verband dazu bei, die Voraussetzungen für zukunftsgerichtete Vergaben zu schaffen, die nicht ausschliesslich auf den offerierten Werklohn fokussieren, sondern eine ganzheitliche Betrachtung von Qualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit ermöglichen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung der Beschaffungspraxis im Bauwesen und zur Stärkung eines fairen und transparenten Wettbewerbs in der Schweiz geleistet.
Vergabemonitor Bauenschweiz
Der Dachverband Bauenschweiz führt in regelmässigen Abständen ein Monitoring des öffentlichen Vergabewesens durch und veröffentlicht die Ergebnisse im Bericht«Vergabemonitoring».. Die zugrunde liegende Umfrage hat zum Ziel, die tatsächliche Umsetzung der im revidierten Beschaffungsrecht verankerten Vergabekriterien sichtbar zu machen und Entwicklungen im Beschaffungswesen systematisch zu erfassen.
Im Zentrum steht dabei die Frage, inwiefern die gesetzlichen Vorgaben aus dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) sowie der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) in der Praxis angewendet werden. Insbesondere wird beleuchtet, wie Zuschlagskriterien – neben dem Preis – berücksichtigt und gewichtet werden und ob die angestrebte stärkere Ausrichtung auf Qualität, Nachhaltigkeit und Lebenszykluskosten tatsächlich in den Ausschreibungen angekommen ist.
Infra Suisse nimmt die Erkenntnisse aus diesem Monitoring aktiv auf und nutzt die ausgewerteten Daten als Grundlage für den direkten Dialog mit den Vergabestellen. Die Resultate werden dabei gezielt in Gesprächen mit Bundesstellen, Kantonen und weiteren öffentlichen Auftraggebern eingebracht, um Entwicklungen transparent zu machen und allfällige Abweichungen zwischen gesetzlicher Zielsetzung und praktischer Umsetzung sichtbar zu diskutieren.
Darüber hinaus versteht Infra Suisse das Vergabemonitoring als wichtiges Instrument zur Sensibilisierung aller Beteiligten im öffentlichen Beschaffungswesen. Es soll dazu beitragen, das Bewusstsein für eine sachgerechte Anwendung der Zuschlagskriterien bei öffentlichen Ausschreibungen weiter zu stärken und die Vergabebehörden in der konsequenten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen.
Gleichzeitig ist sich Infra Suisse bewusst, dass der mit der Revision des Beschaffungsrechts angestrebte Paradigmenwechsel – weg von einer rein preisgetriebenen Vergabepraxis hin zu einer stärker qualitativen und nachhaltig ausgerichteten Beschaffung – nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Vielmehr handelt es sich um einen langfristigen Transformationsprozess, der eine kontinuierliche Überprüfung, einen offenen Dialog sowie eine laufende Sensibilisierung aller Akteure erfordert.
Vor diesem Hintergrund leistet das Vergabemonitoring einen wichtigen Beitrag, um Fortschritte sichtbar zu machen, Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und die Zielsetzung des revidierten Beschaffungsrechts mittelfristig wirksam zu verankern.