Normen und Richtlinien im Schweizer Bauwesen als verbindliche Grundlage für Planung und Ausführung
Normen und Richtlinien – das unsichtbare Fundament eines Bauprojektes
Normen sind technische Regelwerke, die festlegen, wie Bauwerke in der Schweiz geplant, berechnet und ausgeführt werden. Sie gelten als anerkannte Regeln der Baukunde und sind in der Praxis oft verbindlich (z. B. durch Verträge oder Vorschriften). In Bauhauptgewerbe sind vor allem die SIA- und VSS-Normen entscheidend. Sie bilden die Grundlage für einheitliches, sicheres und qualitativ hochwertiges Bauen.
Normenlandschaft
Jedes Bauprojekt im Infrastrukturbau ist ein Prototyp. Um diesen verschiedenen Voraussetzungen – seien diese technischer oder geologischer Natur – hinsichtlich der Ausführungsparameter gerecht zu werden, wurden Normen und Richtlinien paritätisch aufgesetzt. Diese sind technische Regelwerke, die nebst technischen Aspekten auch ein Zusammenarbeiten auf Augenhöhe ermöglichen. Infra Suisse unterstützt eine verbindliche, vollumfängliche Anwendung ohne unilaterale Anpassungen. Als Mitglied verschiedener Arbeitsgruppen setzt sich Infra Suisse bei allfälligen Revisionen für die Anliegen ihrer Mitglieder ein und lässt die aktuellen Erkenntnisse aus dem Baualltag einfliessen.
Gerade im Bauhauptgewerbe kommt der konsequenten Anwendung dieser Normen eine zentrale Bedeutung zu. Sie schaffen klare Rahmenbedingungen für Planung, Ausschreibung und Ausführung und tragen wesentlich zur Rechtssicherheit aller Beteiligten bei. Einheitliche Standards erleichtern die Kommunikation zwischen Bauherrschaft, Planern und Unternehmungen und reduzieren Schnittstellenrisiken. Dies ist insbesondere bei komplexen Infrastrukturprojekten mit zahlreichen Beteiligten und Abhängigkeiten von grosser Relevanz.
Die Normen und Richtlinien definieren zudem Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Sie stellen sicher, dass Bauwerke den geltenden technischen und ökologischen Standards entsprechen und langfristig funktionstüchtig bleiben. Im Bauhauptgewerbe, wo Arbeiten oft unter anspruchsvollen Bedingungen erfolgen, bieten sie eine wichtige Orientierung für die fachgerechte Ausführung und die Einhaltung von Arbeitssicherheitsvorschriften.
Eine einheitliche Anwendung der Normen und Richtlinien verhindert Wettbewerbsverzerrungen. Werden Regelwerke unterschiedlich interpretiert oder einseitig abgeändert, entstehen Unsicherheiten und Ungleichbehandlungen im Markt. Dies kann zu Mehrkosten, Terminverzögerungen und Konflikten führen. Deshalb ist es entscheidend, dass Normen als verbindliche Grundlage verstanden und nicht projekt- oder auftragsspezifisch abgeschwächt werden.
Infra Suisse engagiert sich dafür, dass die Normen und Richtlinien praxisnah, verständlich und umsetzbar bleiben. Durch die aktive Mitwirkung in Normungsgremien wird sichergestellt, dass Erfahrungen aus der täglichen Baupraxis in die Weiterentwicklung einfliessen. So entsteht ein ausgewogenes Regelwerk, das sowohl den technischen Fortschritt als auch die realen Bedingungen auf den Baustellen berücksichtigt und damit einen wesentlichen Beitrag zu effizienten, sicheren und qualitativ hochwertigen Bauprozessen leistet.
SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
Die Norm SIA 118 ist eine Schweizer Norm des Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, die die allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten festlegt. Sie regelt insbesondere den Abschluss, Inhalt und die Abwicklung von Werkverträgen im Bauwesen sowie die Rechte und Pflichten von Bauherrn und Unternehmer. Ihr Zweck ist es, einheitliche und praxisnahe Vertragsgrundlagen zu schaffen, um Klarheit bei Rechtsfragen zu bieten und ein wirtschaftliches, reibungsloses Bauen zu fördern. Sie bilden die Grundlage für einheitliches, sicheres und qualitativ hochwertiges Bauen. Leider wird diese Norm oft einseitig seitens der ausschreibenden Stellen angepasst, was das Gleichgewicht und den Grundgedanken der Norm SIA 118 stört. Infra Suisse bringt dies als Traktandum in den jährlich mehrmals wiederkehrenden Gesprächen mit den öffentlichen Bauherren ein. Ebenfalls ist es Infra Suisse ein Anliegen, dass die Norm unverändert in der Vertragsgrundlage des KBOB übernommen wird. In einer Frequenz von 10 Jahren wird die Norm SIA 118 auf ihre Aktualität überprüft. Infra Suisse ist in der entsprechenden Kommission vertreten und kann so den Anliegen ihrer Mitglieder eine Stimme geben.
VSS Normen
Die VSS-Normen (des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute) bilden im Schweizer Strassen- und Tiefbau praktisch den Stand der Technik. Sie sorgen dafür, dass Strassen schweizweit nach einheitlichen, erprobten Kriterien geplant, gebaut und betrieben werden. In der Anwendung sind sie meist nicht automatisch Gesetz, werden jedoch faktisch verbindlich, sobald sie in Verträgen oder Ausschreibungen genannt werden. Zudem greifen Behörden wie Kantone oder das Bundesamt für Strassen (ASTRA) auf VSS-Normen zurück oder erklären sie in ihren Vorgaben als massgebend.Damit bilden die VSS-Normen das zentrale technische Regelwerk für den Strassenbau in der Schweiz und schaffen die Grundlage für Qualität, Sicherheit und Vergleichbarkeit von Projekten. Ihre konsequente und unveränderte Anwendung ist entscheidend, um die hohe Bauqualität langfristig sicherzustellen. Abweichungen oder projektspezifische Anpassungen können zu Unsicherheiten, Qualitätsverlusten und erhöhten Risiken in Ausführung und Betrieb führen.Gerade im Bauhauptgewerbe ist die Qualität der Ausführung eng mit der Einhaltung dieser Normen verknüpft. Sie definieren Anforderungen an Materialien, Bauweisen und Prozesse und tragen dazu bei, langlebige, sichere und wirtschaftliche Infrastrukturen zu realisieren. Infra Suisse ist in der Forschungs- und Normierungskommission NFK 2.11 «Beschaffungs- und Vertragsgrundlagen» vertreten und bringt dort aktiv die Praxiserfahrungen der Unternehmungen in die Weiterentwicklung der Normen ein.
Richtlinie EKAS 6514
Die EKAS-Richtlinie 6514 «Untertagarbeiten» konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bei Arbeiten im Untergrund. Sie zeigt praxisnah auf, wie die Vorgaben aus Unfallversicherungsgesetz, Verordnungen und Bauarbeitenverordnung umgesetzt werden können, und schafft damit eine einheitliche Grundlage für alle Beteiligten. Im Zentrum der Richtlinie stehen die besonderen Gefährdungen des Untertagbaus, wie Brände, Rauchentwicklung, Wassereinbrüche, geologische Risiken oder eingeschränkte Fluchtmöglichkeiten. Entsprechend werden umfassende Anforderungen an Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzepte, Lüftung, Flucht- und Rettungswege, Brandschutz sowie Organisation und Ausbildung der Mitarbeitenden definiert. Ziel ist es, Risiken systematisch zu erkennen, zu beurteilen und mit geeigneten Massnahmen zu minimieren. Ein wesentlicher Mehrwert der Richtlinie liegt in ihrer praxisorientierten Ausgestaltung. Sie berücksichtigt bewährte Verfahren aus dem Baualltag und ermöglicht so eine sachgerechte und dem Stand der Technik entsprechende Umsetzung der Vorschriften. Gleichzeitig schafft sie Rechtssicherheit: Wer die Richtlinie anwendet, kann davon ausgehen, die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen. Infra Suisse hat im Jahr 2025 aktiv an der Überarbeitung der Richtlinie 6514 mitgearbeitet und die Perspektive der Bauunternehmungen eingebracht. Dadurch konnte sichergestellt werden, dass die Regelungen nicht nur sicherheitstechnisch fundiert, sondern auch praxistauglich und wirtschaftlich umsetzbar sind. Die Richtlinie stellt somit ein zentrales Instrument für einen sicheren, effizienten und partnerschaftlichen Untertagbau dar.